ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1.1
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, nachfolgend AVB genannt, definieren die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Parteien in Bezug auf die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die von PERFECT CARDS Marta Pszczoła, nachfolgend PERFECT CARDS genannt, dem Käufer angeboten werden.

§ 1.2
Ein Käufer im Sinne dieser AVB ist ein Unternehmer, d.h. eine juristische Person, eine organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit und eine natürliche Person, die eine unternehmerische Tätigkeit aufgrund einer Eintragung in das Unternehmerregister ausübt, die eine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit im eigenen Namen ausübt. Das bedeutet, dass diese AVB nicht für Verträge mit Auftragnehmern gelten; solche Verträge werden individuell ausgehandelt.

§ 1.3
Die AVB legen die Grundsätze für den Abschluss von Verkaufsverträgen durch PERFECT CARDS fest und sind integraler Bestandteil aller von PERFECT CARDS und dem Käufer (Vertragsparteien) geschlossenen Verkaufsverträge.

§ 1.4
Die AVB binden den Käufer ab dem Zeitpunkt ihrer Aushändigung (in Papierform oder elektronisch) vor Abschluss des Vertrags/Auftrags oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer leichten Zugang zu ihrem Inhalt erhält. Die allgemeinen Bedingungen werden von PERFECT CARDS auf der Website www.perfect-cards.com veröffentlicht.

§ 1.5
Ein mit dem Käufer geschlossener Vertrag kann andere Bestimmungen enthalten als die, die sich aus der AVB ergeben. In diesem Fall sind die Vertragsparteien an die Bestimmungen des Abkommens über diese unterschiedlichen Bestimmungen gebunden.

§1.6
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AVB und den vom Käufer verwendeten Vorschriften oder Vertragsvorlagen werden die einander widersprechenden Bestimmungen nicht in den Vertrag aufgenommen.

§1.7
In dem in Ziffer 1.6 genannten Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, einander unverzüglich über die Verwendung von Vorschriften und Schablonen sowie über bestehende Konflikte zwischen ihnen zu unterrichten. Die Vertragsparteien haben das Recht, den Abschluss eines Abkommens zu verweigern, wenn sie sich nicht rechtzeitig über den Umfang der Anwendung des GSR einigen können.

§1.8
Haben die Vertragsparteien ein anderes Abkommen über die Regelung des Verkaufs oder des Vertriebs von Waren geschlossen, so gelten im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Abkommens und des AVR die Bestimmungen des Abkommens.

VERKAUFSBEDINGUNGEN

§2.1
Die Aufträge von PERFECT CARDS werden auf der Grundlage von Einzelaufträgen gemäß den FEFCO- und ECMA-Normen ausgeführt, die eine ausführliche beschreibende Dokumentation erfordern. Die Projekte werden auch auf der Grundlage von Zeichnungen oder Mustern ausgeführt, die der Kunde zur Verfügung stellt. Der Käufer erteilt einen Auftrag in der in den vorliegenden Verkaufsbedingungen §2.5 genannten Weise auf der Grundlage eines schriftlichen, elektronischen oder per Fax übermittelten Angebots von PERFECT CARDS.

§2.2
Die Anfrage für ein Angebot sollte Folgendes enthalten: eine vorläufige Produktspezifikation – mit Innenmaßen in der Reihenfolge Länge x Breite x Höhe (LxBxH), FEFCO- oder ECMA-Konstruktionsnummer oder eine individuelle Zeichnung oder ein physisches Muster, Materialspezifikation, Druckart, Veredelung und Auflage.

§2.3
Das Angebot wird mindestens Folgendes umfassen: a) eine vorläufige Produktspezifikation – wie oben erwähnt, b) einen Nettopreis in Euro, c) Zahlungsbedingungen, einschließlich Zahlungsfrist, d) einen voraussichtlichen Liefertermin.

§2.4
Der im Angebot vorgeschlagene Preis gilt für das im Angebot angegebene Datum oder – wenn kein Datum angegeben ist – für 1 Monat. Euro-Angebote gelten bis zu einer Änderung des Euro-Kurses um +/-5% ab dem Tag der Ausstellung des Angebots. Der Kurs richtet sich nach dem Durchschnittskurs der Polnischen Nationalbank am Tag der Übermittlung des Auftrags durch den Kunden.

§2.5
Während der Bindefrist für das Angebot kann der Käufer das Angebot jederzeit annehmen, indem er eine Bestellung für die im Angebot enthaltenen Produkte aufgibt.

§2.6
Die Bestellung des Käufers sollte Folgendes enthalten:
den Namen des Empfängers, den Namen des Auftraggebers, das Datum, die Unterschrift und den Stempel,
Hinweis auf das Angebot oder die vorhandene Technik mit dem aktuellen Preis,
eine Spezifikation der bestellten Produkte, entsprechend der Kennzeichnung im Angebot,
einen gewünschten Liefertermin, der nicht kürzer sein darf als der im Angebot angegebene voraussichtliche Termin,
Lieferort,
Vor- und Nachname der zur Entgegennahme der Lieferung berechtigten Person.
Die Bestellung muss auf elektronischem Wege erfolgen.

§2.7
Bestellungen mit Änderungen oder Ergänzungen des Angebots gelten nicht als Annahme, sondern als neues Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Fall wird das bestehende Angebot von PERFECT CARDS ungültig.

Bestellungen, die nach 12:00 Uhr eingehen, werden als Bestellungen des nächsten Arbeitstages behandelt.

Die von PERFECT CARDS erstellten Druckprojekte müssen vom Kunden genehmigt werden. Nach ihrer Annahme sind wir nicht mehr für ihren Inhalt verantwortlich.

Der Käufer ist für die bestellten Produkte, Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit, insbesondere der Verletzung von Rechten Dritter (Urheber-, Eigentums-, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) allein verantwortlich.

Die eingegangenen grafischen Projekte werden nicht länger als 2 Jahre archiviert, vorausgesetzt, die Druckaufträge werden mindestens einmal pro Halbjahr erteilt. „Einmalig gedruckte“ Projekte werden nicht länger als sechs Monate archiviert.

Die-cuts are stored until they wear out, but no longer than two years from the last use.

Die Farbdarstellung elektronischer Projekte hängt weitgehend von der Monitorkalibrierung ab; daher muss der endgültige Papierdruck auf einem Proof oder einer Druckabnahme an der Maschine beruhen. a) PERFECT CARDS kann auf Wunsch des Käufers einen bezahlten Probedruck auf einer Offsetmaschine mit Druckplatten in einer Menge von 10 Blatt zuzüglich Versandkosten herstellen.

§2.8
Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt zu den in der Auftragsbestätigung von PERFECT CARDS genannten Bedingungen zustande, die sich aus den Verkaufsbedingungen ergeben. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot ohne Vorbehalte angenommen wird. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die gesamte Angebots- und Projektdokumentation ist Eigentum von PERFECT CARDS und darf ohne schriftliche Zustimmung von PERFECT CARDS nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden, unter Androhung rechtlicher Konsequenzen, einschließlich der im Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs festgelegten.

§2.9
Die von PERFECT CARDS in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit kann sich durch Umstände, die KARTON-PAK nicht zu vertreten hat, insbesondere durch höhere Gewalt, verlängern.

§2.10
Tritt der Besteller von dem erteilten Auftrag zurück, ist er verpflichtet, alle nachgewiesenen Kosten, die dem Lieferanten im Zusammenhang mit dem Auftrag entstanden sind, zu erstatten sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu zahlen, von dem der Besteller zurückgetreten ist.

§2.11
Als Nachweis für die Lieferung („Liefernachweis“) wird eine Mehrwertsteuerrechnung ausgestellt.

§2.12
Wenn der Kunde die Waren nicht abholt, betragen die Lagerkosten 1  EUR netto/Tag für einen Palettenplatz. Die Lagerkosten werden 30 Tage nach der Benachrichtigung des Kunden über die Abholbereitschaft der Waren oder nach der Ausstellung der Rechnung berechnet.

MEHRWERTSTEUER-RECHNUNGEN

§3.1
Rechnungen und Berichtigungsrechnungen werden auf elektronischem Wege oder zusammen mit den Waren an die im Kaufvertrag angegebene Adresse gesandt.

Der Käufer hat das Recht, die Lieferadresse nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Lieferanten zu ändern.

Jede Rechnung muss den geltenden Vorschriften entsprechen und darüber hinaus die Bestellnummer des Käufers enthalten.

Der Abnehmer ermächtigt den Lieferanten, eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ohne seine Unterschrift auszustellen.

Im Falle der Konkurseröffnung des Abnehmers durch irgendjemanden, der Einleitung eines Verfahrens gegen ihn, der Einleitung eines Bankvergleichsverfahrens oder der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen den Abnehmer durch andere Gläubiger ist der Abnehmer verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt an den unbezahlten Waren unverzüglich den zuständigen Behörden, die das Verfahren durchführen, zu melden und die Waren an den Lieferanten zurückzugeben.
PREIS UND BEZAHLUNG
§4.1
Die Angebote enthalten nur Nettopreise in einer bestimmten Währung, also ohne Mehrwertsteuer.

§4.2
Die Mitarbeiter von PERFECT CARDS sind zur Wahrung des Dienstgeheimnisses verpflichtet. Der Käufer hat das Recht, kostenlose Muster von Verpackungen und anderen PERFECT CARDS-Produkten zu erhalten, vorausgesetzt, PERFECT CARDS verfügt über das entsprechende Material und das Modell wird auf einem Plotter ohne Druck hergestellt. Muster und Modelle mit Druck sowie individuelle Konstruktions- und Grafikprojekte sind nach individueller Bewertung zu bezahlen.

§4.4
Wenn die Proforma-Rechnung (Teil- oder Gesamtzahlung) nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt wird, wird die Bestellung storniert.

§4.5
Sofern nicht anders angegeben, erfolgen alle Zahlungen per Banküberweisung auf das auf dem Dokument angegebene Bankkonto von PERFECT CARDS, aus dem sich die Zahlungsverpflichtung ergibt.

§4.6
Der Käufer ist verpflichtet, alle Zahlungen an PERFECT CARDS pünktlich zu leisten. Für jeden Tag des Zahlungsverzugs hat PERFECT CARDS das Recht, gesetzliche Zinsen zu berechnen.

§4.7
PERFECT CARDS behält sich das Recht vor, den Kaufvertrag und die Freigabe der Waren oder die Erbringung der Dienstleistung nicht zu beginnen, wenn die geforderte Zahlung nicht geleistet wird.

§4.8
PERFECT CARDS hat das Recht, die Ausführung aller oder einiger der mit einem bestimmten Käufer abgeschlossenen Verträge auszusetzen sowie die Annahme neuer Aufträge des Käufers auszusetzen, wenn die Zahlung fälliger Rechnungen ausbleibt.

§4.9
Als Datum des Zahlungseingangs gilt der Tag, an dem das Geld auf dem PERFECT CARDS-Bankkonto gutgeschrieben wird.

GEFAHRENÜBERGANG

§ 5.1 Die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht mit der Lieferung der Waren an den Käufer auf diesen über. Wenn die Waren von PERFECT CARDS an einen vom Käufer angegebenen Ort versandt werden sollen, erfolgt die Lieferung zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren an den Kunden durch den Spediteur.

§ 5.2
Verzögert sich der Eingang der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware am Tag nach dem vereinbarten Eingangstermin auf den Käufer über. Wenn der Käufer mit der Abholung der Ware in Verzug ist, kann PERFECT CARDS die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einlagern.

§ 5.3
Im Falle der Versendung der Waren an den Bestimmungsort durch einen Spediteur ist der Käufer verpflichtet, die Sendung unverzüglich auf Mängel, Fehlmengen und sonstige Schäden in der für Sendungen dieser Art üblichen Weise zu überprüfen. Stellt der Käufer einen Verlust oder eine Beschädigung der Waren während des Transports fest, ist er verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Haftung des Frachtführers zu ermitteln. Er ist auch verpflichtet, PERFECT CARDS in einem solchen Fall spätestens am nächsten Werktag nach dem Liefertag zu benachrichtigen, unter Androhung des Verlustes von Schadensersatzansprüchen gegen PERFECT CARDS aus diesem Grund.

ANSPRÜCHE

§ 6.1
1/ Empfehlungen zur Handhabung des Produkts
– Voraussetzung für die Anerkennung der Beschwerde.
– Transportieren und lagern Sie das Produkt so, dass es keinen mechanischen Beschädigungen, Verunreinigungen und Feuchtigkeit ausgesetzt ist.
– Transportieren und lagern Sie das Produkt so, dass es keinen mechanischen Beschädigungen, Verunreinigungen und Feuchtigkeit ausgesetzt ist. Die Lagerung von Kartonprodukten unter diesen Bedingungen gewährleistet eine optimale Festigkeit der Verpackung und verhindert das Reißen des Kartons beim Biegen der Klappen in einem Winkel von mehr als 110 Grad.
Vermeiden Sie plötzliche Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen. Vor Feuchtigkeit und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Bevor das Produkt verwendet wird, sollte es unter Bedingungen akklimatisiert werden, die der späteren Verwendung entsprechen.
2/ Technische Parameter und Toleranzen Toleranz der Verpackungsmaße ohne Stanzung +/- 3mm
Toleranz der Verpackungsabmessungen mit Stanzung +/- 0,1mm
Toleranz der geklebten Verpackungsmaße an der Klebestelle +/- 3mm
Gewichtstoleranz +/- 5,0%
ECT-Toleranz +/- 10%
Flexodruck Toleranz +/- 3mm
Toleranz bei den Mengen:
bis zu 500 Einheiten 50%
501-1000 Einheiten 20%
1001-5000 Einheiten 15%
über 5000 Einheiten 10%

§ 6.2
– Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei der Lieferung zu prüfen.
– Beanstandungen in Bezug auf die Qualität und Quantität der gelieferten Waren oder Transportschäden werden berücksichtigt, wenn diese Mängel und Schäden beim Entladen gemeldet und in das Lieferdokument eingetragen werden und diese Tatsache vom Vertreter des Lieferanten bestätigt wird. Diese Beanstandung muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Lieferdatum schriftlich an den Lieferanten gerichtet werden. Das Fehlen des oben genannten Eintrags oder die Nichteinhaltung der Meldefrist macht es unmöglich, Quantitäts- und Qualitätsbeanstandungen oder Schäden während des Transports zu berücksichtigen. Das obige Reklamationsverfahren gilt für Lieferungen, die auf Kosten des Lieferanten organisiert werden.
– Bei Abholung durch eigene Transportmittel werden Reklamationen bezüglich Menge und Qualität nach Erhalt der Ware nicht mehr berücksichtigt.
– Die Verladung von Gütern mit Gabelstaplern oder über eine Laderampe erfolgt nur mit dafür geeigneten Fahrzeugen. Die Verladung mit Gabelstaplern oder über eine Rampe auf andere Fahrzeugtypen ist nur auf Antrag und unter der Verantwortung des Käufers oder des Spediteurs zulässig.
– Qualitätsbeanstandungen von Mängeln, die nach dem Lieferdatum aufgetreten sind, aber auf eine der Ware innewohnende Ursache vor diesem Datum zurückzuführen sind, stehen dem Käufer zur Verfügung, sofern ein Reklamationsprotokoll innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Mängelfeststellung beim Lieferanten eingereicht wird. Diese Rechte erlöschen nach Ablauf der oben genannten Frist.
– Im Falle der Lieferung durch ein Transportunternehmen (Kurier usw.) ist der Käufer verpflichtet, sich vor der Entgegennahme der Sendung zu vergewissern, dass diese während des Transports nicht beschädigt oder zerstört worden ist. Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung ist der Käufer verpflichtet, ein Reklamationsprotokoll des Transportunternehmens anzufertigen und den Lieferanten unverzüglich über den Vorfall zu informieren, unter Androhung des Verlusts des Rechts auf Reklamation wegen Beschädigung oder Zerstörung.
– Reklamationen werden vom Lieferanten innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Tag des Eingangs des Reklamationsprotokolls oder der Meldung von Mängeln oder Unzulänglichkeiten geprüft. Innerhalb dieser Frist ist der Lieferant verpflichtet, dem Abnehmer eine Mitteilung über die Art und Weise, wie die Reklamation gelöst wurde, zu übermitteln.
– Etwaige Mengenabweichungen der gelieferten oder mangelhaften Stücke gegenüber der auf dem Lieferschein angegebenen Menge in Höhe von +/- 1 % sind systembedingt und werden weder durch einen Berichtigungsschein korrigiert, noch wird die fehlende Ware nachgeliefert.

NICHTERFÜLLUNG UND/ODER NICHT ORDNUNGSGEMÄSSE ERFÜLLUNG VON VERPFLICHTUNGEN

§ 8.1
Bei Zahlungsverzug ist der Käufer zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen verpflichtet.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 9.1 Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag, die durch höhere Gewalt verursacht wurde. Unter höherer Gewalt verstehen die Vertragsparteien ein außergewöhnliches, von einer bestimmten Vertragspartei unabhängiges, unvorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis, selbst wenn dessen Abwendung Maßnahmen erfordern würde, deren Kosten den möglichen Nutzen übersteigen würden; als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Krieg, Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen, Explosionen, Brände, Streiks usw.

§ 9.2
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrags und gelten, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. §9.3
Für alle vom Verkäufer getätigten Verkäufe gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab dem Datum der Auftragserteilung. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (OWS) gelten nicht für Verträge, die vor dem Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (OWS) abgeschlossen wurden.

§ 9.4
Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (OWS) gilt das polnische Recht. Die Vertragstexte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (OWS) in polnischer Sprache sind die Originalfassung. In Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 9.5
Zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten ist das Gericht, das für den Sitz von PERFECT CARDS zuständig ist.
2023-09-12 Leszna Górna